"Katzenklo" muss geduldet werden

Oldenburg · In ländlichen Gebieten müssen Hausbesitzer dulden, wenn Katzen des Nachbarn "immer wieder mal" durch den Garten streunen und dort auch Kot hinterlassen. In einem solchen Gebiet gehöre es zu den "erweiterten Nutzungsmöglichkeiten", Tiere zu halten, entschied das Landgericht Oldenburg.

Auch deswegen entschieden sich Bürger für die großen Grundstücke "auf dem Land". (AZ: 8 S 578/10) wbü

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