Kaution ist während der Mietzeit tabu

Eine "Vereinbarung" in einem Mietvertrag, die regelt, dass sich ein Vermieter "wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des laufenden Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen" könne, ist rechtswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Die zu Beginn der Mietzeit gezahlte Sicherheitsleistung hat einen "Treuhandcharakter"; der Vermieter muss das Geld sicher und getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen (Az.: VIII ZR 234/13). np

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