Kein Bordell im Wohngebiet

Trier · Ein Bordell im Wohngebiet muss nicht genehmigt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Trier. Damit erteilte es zwei Frauen eine Absage, die in der Innenstadt von Trier einen Bauvorbescheid zur "Ausübung der Wohnungsprostitution" beantragt hatten.

Den aber hatte die Kommune verweigert. Auch die Richter sahen keinen Grund dafür, in einem Wohngebiet die "beantragte Nutzungsänderung" zu erlauben. wbü

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort