Kein Bordell im Wohngebiet
Trier · Ein Bordell im Wohngebiet muss nicht genehmigt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Trier. Damit erteilte es zwei Frauen eine Absage, die in der Innenstadt von Trier einen Bauvorbescheid zur "Ausübung der Wohnungsprostitution" beantragt hatten.
16.09.2016
, 20:42 Uhr
Den aber hatte die Kommune verweigert. Auch die Richter sahen keinen Grund dafür, in einem Wohngebiet die "beantragte Nutzungsänderung" zu erlauben. wbü