Kein Kinderzimmer über der Garage

Ein Grundstückseigentümer ist zwar berechtigt, auf seinem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück eine Garage zu errichten. Jedoch ist es nicht erlaubt, auf die Garage eine weitere "Etage" draufzusetzen, in der für Kinder eine Bleibe eingerichtet werden soll, die mit dem Haupthaus verbunden ist.

Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts hervor (Az.: 8 K 922/13). np

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