Kein Mietabschlag wegen Graffitis

Wehrt sich ein Mieter gegen eine Mieterhöhung, so hat er schlechte Karten, wenn er dagegen ins Feld führt, das Haus sei durch mehrere Graffitis verschandelt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wischte zwar die Schmiererei nicht weg - aber das Argument des Mieters: Die Bemalungen seien nur auf den Außenwänden angebracht worden, könnten also nicht zu einer Wohnwertminderung - zum Beispiel wegen Verschandelung des Eingangsbereichs - führen (Az.

: 20 C 50/14). np

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