Kein Minus wegen Bauens in Baulücke

Zieht ein Mieter in ein Haus ein, neben dem sich eine Baulücke befindet, so muss er damit rechnen, dass die Lücke durch ein weiteres Gebäude geschlossen werden kann. Wegen des dann herrschenden Baulärms darf er die Miete nicht mindern.

Er kann deshalb die Kündigung erhalten, wenn durch die Kürzungen zwei Monatsmieten erreicht sind, so das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 208/12). np

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