Kein Zutrittsrecht zur Wohnung vor Beginn des Mietvertrags
Berlin (dpa/tmn) · Vor dem Einzug in die neue Wohnung fallen häufig noch Arbeiten an, um die Spuren des Vormieters zu beseitigen. Für einen Kostenvoranschlag von Malern und Handwerkern ist der baldige Mieter aber auf das Wohl seines Vorgängers angewiesen.
Neumieter haben erst mit Beginn des Mietvertrages ein Zutrittrecht zur Wohnung. „Wer früher in die Wohnung will, muss sich mit dem Vormieter absprechen“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Neumieter haben also keinen Anspruch darauf, dass etwa ein Handwerker vor Mietbeginn in die Wohnung kann, um einen Kostenvoranschlag für die Renovierung zu machen. „Das geht nur, wenn der Noch-Mieter zustimmt.“ Weigere sich dieser, müsse der neue Mieter dies akzeptieren. „Auch der Vermieter kann in diesem Fall nichts machen.“