Keine Gnadenfrist wegen Mietnachzahlung

Karlsruhe · Bezahlt ein Mieter die - vom Vermieter rechtmäßig verlangte - Mieterhöhung nicht und weigert er sich länger als drei Monate nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zur (Nach-)Zahlung, so kann gegen ihn auf Räumung der Wohnung geklagt werden. Begleicht er daraufhin den Zahlungsrückstand, hilft das nichts.

Für solche Fälle ist eine "Gnadenfrist" nicht vorgesehen. Der Mieter muss dennoch ausziehen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 238/12). red
Hobbyraum darf kein Schlafzimmer werden


Karlsruhe. Ist in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Teileigentum im Untergeschoss der Wohnanlage als Hobbyraum bezeichnet, so darf er zwar ausnahmsweise als Wohnung genutzt werden, nicht jedoch dauerhaft als Schlafzimmer für zwei Kinder. In einem Kinderschlafzimmer gehe es häufig lauter zu als in einem Hobbyraum. Daher sei diese Umnutzung nicht zulässig, so der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: V ZA 1/11). red

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