Keine Mietminderung wegen Bodenflecken

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietwohnung nicht mehr in vollem Umfang möglich ist, dann besteht die Möglichkeit der Mietminderung. Allerdings erwarten Gerichte einen gewissen Mindestgrad der Beeinträchtigung.

Keine Mietminderung wegen Bodenflecken
Foto: Bundesgeschaeftsstelle LBS (Landesbausparkassen oder LBS -lo)

Das ist bei einer Kondenswasserbildung und daraus resultierender leichter Verfärbung eines Parkettbodens nicht der Fall, urteilte das Amtsgericht München (Az.: 474 C 2793/12). Die Mieter sahen das anders und hatten den Mietzins um fünf Prozent gesenkt, was 55 Euro pro Monat entsprach. Die Amtsrichter meinten hingegen, dass rein optische Beeinträchtigungen von so geringem Ausmaß keine Mietminderung rechtfertigen. Karikatur: Tomicek/lbs

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