Keine Provision unter dieser Nummer

Berlin · Wenn Makler Provisionen fordern, sollte der Käufer oder Mieter erst einmal prüfen, ob wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist. Auch muss der Makler einen Vermittlungserfolg vorweisen.

 Nicht immer ist es berechtigt, Maklercourtage für eine Vermittlung einzustreichen. Foto: dpa

Nicht immer ist es berechtigt, Maklercourtage für eine Vermittlung einzustreichen. Foto: dpa

Berlin. Der Weg zur Traumimmobilie führt oft über Umwege - häufig den des Maklerbüros. Das geht ins Geld. Bis zu 7,14 Prozent des Preises einer Immobilie müssen Käufer an den Makler zahlen. Mieter zahlen für dessen Dienste bei Abschluss eines Mietvertrages maximal zwei Monatskaltmieten.
Doch nicht immer hat der Makler auch einen Rechtsanspruch auf ein Honorar. Vor allem muss ein Maklervertrag geschlossen werden. Dazu muss der Makler dem Käufer oder Mieter ein Angebot gemacht haben - mit klarem Hinweis auf die Provision und ihre Höhe, wann sie fällig wird und wer sie zahlt. Meist steht das im Exposé, dem mehrseitigen Angebot. Zweitens: Der Kunde muss das Angebot angenommen haben. Dazu muss er nach weiteren Leistungen gefragt haben.
Dirk Clausen, Fachanwalt für Mietrecht, betont, dass nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag vorliegen muss. Es reiche aus, wenn der Interessent von der Maklertätigkeit wusste. Am Mietwohnungsmarkt, so Clausen, gebe es aber eine wichtige Ausnahme von der Provisionspflicht: "Der Verwalter einer Wohnung darf für deren Vermittlung keine Provision verlangen." Fordert der Makler später zum Beispiel Kaution oder Miete ein und übt damit eine Verwaltertätigkeit aus, kann die Vermittlergebühr zurückverlangt werden.
Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. "Bei Vertragsabschluss bekommt der Makler sein Geld - egal ob er viel oder wenig dafür tun musste", informiert die Stiftung Warentest. "Er bekommt sein Geld aber auch nur, wenn es zum Vertrag kommt." Springt der Kunde ab, geht der Vermittler leer aus.
Über die Höhe der Provision beim Wohnungskauf schreibt das Gesetz nichts vor - die Vermittlergebühr ist frei verhandelbar. Ob der Käufer verhandeln kann, hängt vom Markt ab. "Vor allem bei Immobilien an begehrten Standorten wird das kaum möglich sein", so die Warentester. In Berlin und Potsdam zahlen Käufer die höchsten Provisionen: einschließlich Umsatzsteuer 7,14 Prozent vom Kaufpreis. Die Käufer tragen dort die Provision allein.
In anderen Städten und Bundesländern teilen sich die Käufer und Verkäufer die Maklerkosten meist hälftig.
Theoretisch müssen viele Makler nur wenig leisten. Manche tauchen nur kurz zur Besichtigung auf und wissen kaum etwas über das Objekt. Standardauskunft: "Da muss ich erst noch in den Unterlagen nachschauen." Dafür wissen sie dann umso mehr die "fantastische Aussicht" und die "Alleinlage" zu preisen. Gewissenhafte Zunftvertreter machen dagegen selbständig auf Mängel aufmerksam, verfassen aussagekräftige Exposés ohne Maklerlyrik und bringen auch schon mal die letzten Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen mit.
Makler ist kein geschützter Beruf. Ein Gewerbeschein und der Nachweis, keine Straftaten begangen zu haben, genügen, um als Makler aufzutreten.
Allein auf Maklerauskünfte sollten Kunden sich nicht verlassen. Die Stiftung Warentest stellt klar: "Makler dürfen zwar nicht lügen, sie dürfen aber darauf vertrauen, dass die Angaben des Verkäufers stimmen." Haftung übernimmt der Makler nicht. Weiß der Vermittler aber von Mängeln, muss er ungefragt darüber informieren. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte einen Makler zum Schadenersatz, der einen Kunden nicht über einen baufälligen Dachstuhl informiert hatte. (AZ: 13 U 27/10)
Streit kann sich entzünden, wenn eine Immobilie von mehreren Maklern angeboten wird. Das Honorar steht dann dem Makler zu, mit dem zuerst ein Vertrag geschlossen wurde. Wem ein Objekt von einem zweiten Makler angeboten wird, sollte sofort darauf hinweisen, dass man es schon kennt. red

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