Keine Täuschung bei Eigenbedarf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern das Recht zuerkannt, von ihrem Vermieter Schadenersatz zu verlangen, wenn der den Eigenbedarfsgrund für die Kündigung der Wohnung nur vorgetäuscht hat (Az.: VIII ZR 99/14).

In die Wohnung sollte der neue Hausmeister einziehen, doch sie wurde an eine andere Familie vermietet. Wie hoch der Schadenersatz ist, muss nun wieder die Vorinstanz klären. np

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