Keine Wohnungsbilder ins Internet
Steinfurt · Mieter sind verpflichtet, Kaufinteressenten ihrer Wohnung die Besichtigung zu erlauben. Sie müssen aber nicht mit der Forderung des Eigentümers einverstanden sein, Fotos von den Räumen zu schießen, um damit im Internet möglichen Käufern einen besseren Eindruck von dem Objekt vermitteln zu können.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Steinfurt hervor (Az.: 21 C 987/13). Seine Privatsphäre müsse der Mieter nicht preisgeben. wbü
Reinigung des Öltanks zahlt der Mieter
Bremen. Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass Tankreinigungskosten für die Heizungsanlage in einem Mietshaus als Betriebskosten von den Mietern zu zahlen sind (Az.: 9 C 252/08). Diese Vereinbarung stand nicht nur im Mietvertrag. Eine derartige Klausel gehe auch mit "den gesetzlichen Regelungen" konform. Denn es handele sich in diesem Fall nicht um Instandhaltungskosten, die normalerweise vom Hausbesitzer zu bezahlen seien. wbü