Konsequentes Sparen für das Eigenheim

Die Zinsen sind auf einem Rekordtief - Bausparverträge sind die Möglichkeit, diese auch für die Zukunft zu sichern. Für die Finanzierung sollten potenzielle Hausbesitzer auch Fördermöglichkeiten prüfen.

 Mit einem Bausparvertrag kann man den Traum von Eigenheim verwirklichen. Foto: dpa

Mit einem Bausparvertrag kann man den Traum von Eigenheim verwirklichen. Foto: dpa

Wer die Anschaffung einer Immobilie plant, sollte sich bereits weit im Voraus darauf vorbereiten. Ein Haus- und Wohnungskauf ist keine Spontan-Investition, sondern eine Lebensentscheidung. Schon gar, da für den Kauf eine solide Eigenkapitalbasis nötig ist.
Bei einem geplanten Wohnungskauf in ferner Zukunft ist ein Bausparvertrag das Mittel der Wahl, um sich die aktuellen Niedrigzinsen auch für eine geänderte Situation in mehreren Jahren zu sichern. "Der Bausparvertrag gibt mir Zinssicherheit, auch wenn zwischenzeitlich der Zinssatz wieder hochgeht", sagt Dirk Hoffmann, Geschäftsführer der LBS Saar.
Bei einem Bausparvertrag wird in einer Ansparphase, deren Dauer vertraglich geregelt wird, durch regelmäßige Einzahlungen ein Grundkapital aufgebaut, das im Regelfall vergleichsweise gering verzinst wird. Ziel ist dabei aber eben nicht die hohe Rendite, sondern die Möglichkeit, in der späteren Zuteilungsphase einen Kredit zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Zins zu bekommen. Um diese Zuteilung zu bekommen, muss der Sparer üblicherweise ein Mindestguthaben erspart haben, häufig wird auch festgelegt, wie lange die Sparphase mindestens dauern muss, bevor ein Darlehen vergeben werden kann.
Familien mit Kindern rät der Verband der Privaten Bausparkassen, einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abzuschließen. Hier profitieren die Sparer von staatlichen Zuschüssen. So würde eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen bei einem Bausparvolumen von 48 000 mit 20 500 Euro fast die Hälfte aus Zuschüssen finanziert bekommen, rechnet der Verband in der Broschüre "Eigenheimrente - staatlich geförderte Altersvorsorge" vor.
Nicht immer bleibt die wirtschaftliche Situation so, wie sie noch beim Abschluss des Bausparvertrags war. Beispielsweise im Falle einer Arbeitslosigkeit warnt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen allerdings davor, den Vertrag vorschnell zu kündigen: "Ehe man einen solchen Schritt macht, sollte man sich informieren, ob die Einzahlungen für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden können", sagt er. In solch einem Fall bleibe der Vertrag bestehen, gleichzeitig würde sich die Zeit verlängern, ab der man über das Guthaben und Darlehen wieder verfügen kann. Auch gebe es die Möglichkeit, den Vertrag auf einen Verwandten zu übertragen, sagt der Experte. Unter Familienangehörigen sei das üblicherweise kein Problem.
Wer ein Jahr lang arbeitslos ist, kann mit einer entsprechenden Bescheinigung der Arbeitsagentur den Vertrag auch kündigen, ohne dass Wohnungsbausparprämie und Arbeitnehmersparzulage verloren gehen. Die bei Vertragsbeginn gezahlte Abschlussgebühr ist allerdings verloren. np

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