Kontrolle und Absprache - Tipps für Eigentümergemeinschaften

Wer gemeinsam mit anderen Wohnungseigentümern für ein Gebäude verantwortlich ist, sollte einige Aufgaben wahrnehmen. So gilt es etwa an Eigentümerversammlungen teilzunehmen und die Belege der Verwaltung zu prüfen. Tipps dazu gibt es hier im Überblick:

 Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sollten ihr Mitspracherecht nutzen. Bei der Eigentümerversammlung können sie etwa auch die Tagesordnung mitgestalten. Foto: Jens Büttner

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sollten ihr Mitspracherecht nutzen. Bei der Eigentümerversammlung können sie etwa auch die Tagesordnung mitgestalten. Foto: Jens Büttner

Eigentümer können Eigentümerversammlung mitgestalten

Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, bestimmte Themen auf die Tagesordnung der jährlichen Eigentümerversammlung zu setzen. Dazu müssen sie aber einen Antrag bei der Verwaltung stellen, erklärt der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn. Wichtig dabei zu beachten: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Ladungsfrist für die Versammlung beim Verwalter eingehen. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen bis zum Versammlungstermin.

Um dem Verwalter genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben, sollten Eigentümer am besten vier Wochen vorher mit dem Verwalter Kontakt aufnehmen. Der Antrag sollte schriftlich eingereicht werden. Damit das Anliegen auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann, muss es vernünftig, wirtschaftlich und im Interesse aller Eigentümer sein. Das kann zum Beispiel die Reparatur einer Regenrinne oder die Wiederinbetriebnahme einer Müllschluckanlage sein.

Große WEG sollte Belege erst mal auf Plausibilität prüfen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss die Belege ihrer Verwaltung prüfen. Das übernimmt der Verwaltungsbeirat und kann für ihn viel Arbeit bedeuten - schließlich müssen alle Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Kostenvoranschläge gesichtet werden. Einer großen WEG rät Kerstin Roux, Rechtsberaterin beim Verband Wohnen im Eigentum in Bonn, mit einer Plausibilitätsprüfung zu starten. Die Abrechnung vom Vorjahr wird zum Vergleich herangezogen. So sieht man, ob sich die aktuellen Ausgaben im Rahmen halten. Bei auffälligen Abweichungen werden diese dann genauer kontrolliert. Danach kann es an die Prüfung der weiteren Kontobewegungen gehen. Die Expertin rät zu einer vierteljährlichen statt jährlichen Kontrolle.

Bei Belegprüfung der WEG auch Umsetzung der Beschlüsse checken

Bei der Prüfung der Belege ihrer Verwaltung sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) checken, ob auch alle Beschlüsse umgesetzt wurden. Das lasse sich anhand der Belege etwa zu Handwerkerleistungen nämlich gut nachvollziehen, erklärt Kerstin Roux, Rechtsberaterin beim Verband Wohnen im Eigentum in Bonn. Gut ist es, wenn die Verwaltung jeder Rechnung Vermerke oder Hinweise auf Auftragskopien beilegt. So lässt sich schlüssiger nachvollziehen, welche Leistung hinter den Kosten steht.

Die regelmäßige Prüfung aller Belege wie Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Kostenvoranschläge ist eine der Pflichten des Verwaltungsbeirats. Sie muss mindestens einmal im Jahr erfolgen. Werden dabei Fehler aufgedeckt oder zeigen sich Ungereimtheiten, muss die Verwaltung diese erklären, Unterlagen vervollständigen oder Fehler korrigieren. Ist das nicht möglich, kann die Eigentümerversammlung die Genehmigung der Jahresabrechnung ablehnen. Die Folge: Jeder Eigentümer kann die Abrechnung anfechten.

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