Kosten für barrierefreien Hausumbau mindern die Steuerlast

Mainz (dpa/tmn) · Ist ein barrierefreier Hausumbau aus medizinischer Sicht notwendig, so können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Welche Voraussetzungen Bauherren außerdem beachten sollten.

 Muss wegen einer Erkrankung das Haus umgebaut werden, lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen. Foto: Jens Schierenbeck

Muss wegen einer Erkrankung das Haus umgebaut werden, lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen. Foto: Jens Schierenbeck

Die Kosten für den barrierefreien Umbau des eigenen Hauses sind von der Steuer absetzbar. Die Ausgaben erkenne das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an, erklärt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Voraussetzung ist: Der Bauherr muss mit einem Attest nachweisen, dass der Umbau aus medizinischer Sicht notwendig war - etwa wegen einer Erkrankung oder des Alters.

Akzeptiert werde etwa, dass ein Hauszugang barrierefrei sein und die Garage verbreitert werden muss, erklären die Steuerexperten. Auch erkenne das Finanzamt den Einbau einer Sitzwanne oder die rollstuhlgerechte Verbreiterung der Türen an. Allerdings dürfe die neue Ausstattung nicht zu edel sein. Denn absetzbar seien nur normale Ausfertigungen.

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