Küche muss nicht sein

Die Betrugsgefahr bei der doppelten Haushaltsführung ist groß. Deswegen achten Finanzämter und -gerichte besonders darauf, dass die erforderlichen Regularien eingehalten werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass in einer Erstwohnung eine Küche nicht unbedingt vorhanden sein muss (Az.: VIII R 13/09). Entscheidend für die Anerkennung des Erstwohnsitzes sei, dass der Steuerpflichtige sich dort - abgesehen von arbeitsbedingten Aufenthalten und Urlaubstagen - im Wesentlichen ununterbrochen aufhält. In diesem Fall war der Erstwohnsitz einer jungen Frau im Elternhaus. An einem anderen Ort hatte sie zusätzliche Räume angemietet. Foto: LBS

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