Küche muss nicht sein
Die Betrugsgefahr bei der doppelten Haushaltsführung ist groß. Deswegen achten Finanzämter und -gerichte besonders darauf, dass die erforderlichen Regularien eingehalten werden.
19.10.2012
, 20:35 Uhr
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass in einer Erstwohnung eine Küche nicht unbedingt vorhanden sein muss (Az.: VIII R 13/09). Entscheidend für die Anerkennung des Erstwohnsitzes sei, dass der Steuerpflichtige sich dort - abgesehen von arbeitsbedingten Aufenthalten und Urlaubstagen - im Wesentlichen ununterbrochen aufhält. In diesem Fall war der Erstwohnsitz einer jungen Frau im Elternhaus. An einem anderen Ort hatte sie zusätzliche Räume angemietet. Foto: LBS