Kuhglocken müssen nachts schweigen

Wer Vieh mit Kuhglocken hat, kann zur Nachtruhe verpflichtet werden, urteilte das Amtsgericht Miesbach. Das Gericht hat zeitlich begrenzt die Weidehaltung untersagt: In der Zeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr dürfen sich dem Nachbargrundstück Kühe mit Glocken nur auf 100 Meter nähern.

(AZ: 4 12 C 590/15). np

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