Kuhglocken müssen nachts schweigen
Wer Vieh mit Kuhglocken hat, kann zur Nachtruhe verpflichtet werden, urteilte das Amtsgericht Miesbach. Das Gericht hat zeitlich begrenzt die Weidehaltung untersagt: In der Zeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr dürfen sich dem Nachbargrundstück Kühe mit Glocken nur auf 100 Meter nähern.
23.10.2015
, 21:14 Uhr
(AZ: 4 12 C 590/15). np