Längere Kündigungsfrist bei älteren Mietern

Pforzheim · Pforzheim (np) Kündigt ein Vermieter einer betagten Mieterin wegen Eigenbedarfs, so muss er mit längeren Kündigungsfristen rechnen, auch wenn Eigenbedarf vorliegt. Dies entschied das Amtsgericht Pforzheim (Az.

: 6 C 71/17). Dies kann der Fall sein, wenn die Mieterin Jahrzehnte in der Wohnung lebt, krank ist und für einen Platz bei einem Heim für betreutes Wohnen auf der Warteliste steht.
Düsseldorf (np) Stellt ein Sachverständiger fest, dass es auf dem Nachbargrundstück eines Hauses mit Photovoltaikanlage auf dem Dach zu erheblichen Blendungen kommt - hier an bis zu 130 Tagen im Jahr bis zu zwei Stunden -, so muss der blendende Nachbar Abhilfe schaffen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 9 U 35/17) in einem Urteil.
Karlsruhe (np) Ein Vermieter darf seinen Mietern einen "Zuschlag für Schönheitsreparaturen" berechnen. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 31/17). Allerdings muss er dann auch alle Kosten für die Schönheitsreparaturen tragen - unabhängig vom Aufwand für diese Arbeiten.Meldungen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort