Lärm am Morgen: Was Handwerker dürfen

Berlin (dpa/tmn) · Morgens um 6 Uhr weckt erklingt das sanfte Geräusch eines Schlagbohrers - für viele Mieter ein Alptraum. Doch rein rechtlich dürfen Handwerker das. Chancen auf Erfolg mit ihrer Beschwerde haben lärmgebeutele Mieter jedoch an anderer Stelle.

 Ein Bohrer liegt auf dem Boden eines sanierungsbedürftigen Badezimmers. Lärm durch Bau- oder Renovierungsarbeiten können Nachbarn stark belasten. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Ein Bohrer liegt auf dem Boden eines sanierungsbedürftigen Badezimmers. Lärm durch Bau- oder Renovierungsarbeiten können Nachbarn stark belasten. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Hämmern, bohren, Tapeten abkratzen - Bauarbeiten machen Lärm. Die schlechte Nachricht für Mieter: Handwerker dürfen in der Regel schon früh mit ihren lauten Arbeiten beginnen. „Maßgeblich sind die üblichen Ruhezeiten“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

Danach gilt in den meisten Bundesländern: Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr muss Ruhe sein. „Davor und danach sind Arbeiten aber durchaus zulässig.“ Wer regelmäßig in der Frühe aus dem Schlaf gerissen wird, kann sich aber an seinen Vermieter wenden. Möglicherweise könnte ein späterer Beginn der Bauarbeiten vereinbart werden.

„Lärm kann auch ein Mangel sein“, erklärt Ropertz. Im Zweifel hat der Mieter daher das Recht, die Miete zu mindern. Das kann auch gelten, wenn die lauten Bauarbeiten im Nachbarhaus stattfinden. Ist die Mietminderung berechtigt, muss der Vermieter das hinnehmen, auch wenn er nicht selbst für den Lärm verantwortlich ist.

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