Legionellen: Vermieter muss regelmäßig prüfen

Berlin (dpa/tmn) · Legionellen stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Bei Häusern, deren Warmwasseranlagen ein bestimmtes Speichervolumen überschreiten, muss der Vermieter daher regelmäßig die Qualität des Wassers testen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

 Leitungswasser fließt aus einem Wasserhahn in zwei Hände. Foto: Oliver Berg (Archiv)

Leitungswasser fließt aus einem Wasserhahn in zwei Hände. Foto: Oliver Berg (Archiv)

Eigentümer und Immobilienverwalter von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchführen. Das schreibt die Trinkwasserverordnung vor, erklärt der Immobilienverband Deutschland IVD.

Das heißt: Anlagen, die im Jahr 2013 zuletzt geprüft wurden, müssen bis Ende des Jahres erneut geprüft werden. Wurde die Anlage zuletzt 2014 geprüft, muss die erneute Prüfung 2017 stattfinden. Betroffen sind in der Regel Häuser mit mehr als zwei Wohnungen, deren zentrale Warmwasseranlagen ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern haben oder das Volumen einer Rohrleitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle mindestens drei Liter beträgt. Ausgenommen sind Immobilien, die ausschließlich selbst genutzt werden.

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