Mängel am Bau: Gewährleistung schriftlich einfordern

Berlin (dpa/tmn) · Hausbesitzer können Mängel auch nach der Bauabnahme kostenlos ausbessern lassen. Dabei müssen sie an zwei Dinge denken: Der Handwerker muss schriftlich informiert, und es muss ihm eine Frist gesetzt werden.

 Bauherren sollten vor dem Einzug eine förmliche Abnahme verlangen. Entdecken sie Mängel, werden diese in einem Protokoll dokumentieren. Foto: Jens Schierenbeck

Bauherren sollten vor dem Einzug eine förmliche Abnahme verlangen. Entdecken sie Mängel, werden diese in einem Protokoll dokumentieren. Foto: Jens Schierenbeck

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Arbeit des Handwerkers. Sie dauert im Normalfall fünf Jahre, wenn große Leistungen damit verbunden sind wie ein Neubau oder eine Sanierung. Wird etwas nur repariert, ein Teil ausgetauscht oder gewartet, läuft die Frist zwei Jahre. Darauf weist die Innung Sanitär Heizung Klempner Klima in Berlin hin.

In dieser Zeit nach der Abnahme haben Hausbesitzer die Möglichkeit, Mängel beim Hausbau auszumachen und kostenlos beheben zu lassen, erläutert der Verband Privater Bauherren. Daher sollten sie auch in dieser Zeit regelmäßig auf Fehlersuche gehen. Der Hausbesitzer muss den Mangel schriftlich rügen und dem Handwerker eine angemessene Frist zu Beseitigung einräumen.

Zur Abnahme gehört ein Protokoll. Darin werden alle direkt bei der Begutachtung der Arbeit oder der Begehung der Baustelle gefundenen Mängel aufgelistet. Sind diese gravierend, sollte die Leistung nicht akzeptiert werden - der Bau wird nicht abgenommen.

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