Matt glasierte Ziegel sind nicht rücksichtslos

Glasierte Dachziegel können Ärger mit den Nachbarn bringen, wenn diese sich je nach Sonneneinfall "geblendet" fühlen. Die Schwelle der Rücksichtslosigkeit werde dadurch aber im Regelfall nicht überschritten, urteilte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Vor allem dann nicht, wenn die Ziegel matt glasiert sind. Maßgebend für die Störung könne auch sein, ob der Nachbar mit geringem Aufwand "im Rahmen des Ortsüblichen" zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen könne. (AZ: 1 LA 168/13). np

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