Mehr als 20 Hühner sind kein Hobby mehr

In einem Wohngebiet darf ein Bewohner nicht mehr als 20 Hühner sowie einen Hahn halten, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Halte ein Nachbar mehr Tiere, so sprenge das "eine typische Freizeitbetätigung".

Die Haltung von Geflügel im Wohngebiet sei zu beschränken, um den Wohnerwartungen der Bevölkerung in einem vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiet gerecht zu werden, so das Gericht (AZ: 9 Cs 2118/15). np

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