Mehr Geld bei Schutz gegen Einbruch

30 Millionen Euro stehen der Förderbank KfW zur Verfügung, um Hauseigentümern und Mietern finanziell unter die Arme zu greifen. Voraussetzung sind Sicherungsmaßnahmen gegen Einbrecher.

 Für den Einbau einer Alarmanlage gibt es Zuschüsse. Foto: dpa

Für den Einbau einer Alarmanlage gibt es Zuschüsse. Foto: dpa

Foto: Patrick Pleul (g_wissen

Private Eigentümer und Mieter können Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Zuschüsse für Investitionen erhöht, mit denen Barrieren im Haus beseitigt werden - und wenn der Standard "Altersgerechtes Haus" angestrebt wird. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" werden der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren sowie die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmender Rollläden gefördert. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den förderfähigen Investitionskosten: Für "Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus" gibt es einheitlich zehn Prozent und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" 12,5 Prozent. Geld fließt bereits ab einer Investitionssumme von 2000 Euro. Bislang mussten mindestens 3750 Euro in die Hand genommen werden, um dann Minimum 300 Euro als Zuschuss zu bekommen. Jetzt gibt es für eine 2000-Euro Rechnung, die der Handwerker stellt, 200 Euro dazu.
Für den Einbau von Alarm- oder Gegensprechanlagen oder für die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen und/oder Fenstern beträgt der Maximalzuschuss 1500 Euro (zehn Prozent von 15 000 Euro Investition). Werden diese Maßnahmen mit dem altersgerechten Umbau verbunden und wird in beides investiert, so kann der Zuschuss bis zu 5000 Euro ausmachen. Das gilt für Eigentümer, die beispielsweise eine bodengleiche Dusche installieren, die Tür verbreitern und gleichzeitig Sicherheitsschlösser, eine Alarmanlage und einbruchsichere Rollläden einbauen lassen. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" können 12,5 Prozent der Investitionskosten beantragt werden - maximal 6250 Euro, was einer Handwerker-Rechnung von 50 000 Euro entspricht.
Die steuerliche Berücksichtigung ist bei diesen Umbau- und Renovierungs-Maßnahmen ebenfalls großzügiger als bei "normalen" Handwerker-Leistungen. Bei der KfW-Förderung können auch die Materialkosten berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Fachunternehmen beauftragt wird und dass "technische Mindestanforderungen" eingehalten werden. Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. "Normale" Handwerkerleistungen können nur zu 20 Prozent der Rechnungssumme steuerlich anerkannt werden - begrenzt auf 1200 Euro pro Jahr. Absetzbar sind hierbei nur Lohn- und Anfahrtskosten, Verbrauchsmaterialien jedoch nur in einem geringen Umfang. np

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