Mehr Rücklagen für Instandsetzung

Eigentümergemeinschaften müssen einen angemessenen Betrag für die Instandsetzungs-Rücklage vorsehen, um ihre Wohngebäude in Schuss zu halten. So entschied das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge, dass eine Rücklage von 2,50 Euro pro Jahr und Quadratmeter nicht reicht (Az.

: 20 C 687/14). Die Richter legten 7,10 Euro fest. Sie orientierten sich dabei an dem Betrag, der im sozialen Wohnungsbau für die Instandsetzung ähnlich alter Gebäude vorgesehen ist. np

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