Mehrere Kandidaten für Verwalter-Job

Wenn zum ersten Mal ein Verwalter für eine Anlage mit Eigentumswohnungen bestellt wird, darf nicht nur ein Bewerber präsentiert werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.

: 2/9 S 45/14).
Es müssten zuvor "Alternativangebote" eingeholt worden sein. Die Wahl eines einzigen Kandidaten sei deshalb ungültig - auch wenn die Wohnungseigentümer zuvor aufgefordert worden waren, Vorschläge zu machen. Allerdings waren in diesem Fall keine gekommen. np

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