Miete nicht einbehalten: Schimmel sofort Vermieter melden

München (dpa/tmn) · Es kann ein wiederkehrendes Problem sein: Schimmel in der Wohnung. Auch wenn die Ursache auf den ersten Blick nicht klar ist, sollten Mieter einen Schimmel-Befall in jedem Fall dem Vermieter mitteilen.

 Ein Schimmelfleck sollte der Vermieter schnellstmöglich gemeldet werden. Foto: Daniel Reinhardt

Ein Schimmelfleck sollte der Vermieter schnellstmöglich gemeldet werden. Foto: Daniel Reinhardt

Bei Schimmel in der Wohnung müssen Mieter ihren Vermieter schriftlich informieren. Das gilt unabhängig davon, ob sie für den Befall verantwortlich sind oder nicht, informiert der Mieterverein München.

Die sogenannte Mängelanzeige ist erforderlich, damit der Vermieter in Aktion tritt - also beispielsweise den Schimmel beseitigt. Der Mieter kann sich so gegen Schadenersatzforderungen des Vermieters schützen. Denn sollte der Schimmelfleck größer werden und der Vermieter weiß nichts von dem Mangel, muss der Mieter unter Umständen dafür haften - obwohl er ursprünglich nichts für den Befall konnte.

Reagiert der Vermieter nicht und behebt den Mangel nicht innerhalb einer vom Mieter gesetzten Frist, können Mieter sich wehren: Beispielsweise indem sie ankündigen, dass sie die Miete bis zur Beseitigung nur unter Vorbehalt bezahlen. Den zu viel gezahlten Betrag können Mieter nach der Mangelbeseitigung zurückfordern. Das sei laut Mieterverein München besser, als die Miete einfach einzubehalten - denn dann könne der Vermieter unter Umständen kündigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort