Miete spürbar runter wegen kalter Heizung

Berlin · Berlin (np) Fällt in einer Mietwohnung die Heizung von Anfang November bis Anfang Dezember komplett aus, so rechtfertigt das eine Mietminderung um 70 Prozent, so das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 216 C 7/13).

Die Wohnung war kalt geblieben, weil die Heizung von Öl auf Gas umgestellt worden war. Daher hätte der Mieter den Ausfall hinnehmen müssen, so der Vermieter. Das Gericht sah es anders.
Recht auf pünktliche Abrechnung der Kosten


Karlsruhe (np) Auch die Mieter von Eigentumswohnungen haben das Recht, die Betriebskosten-Abrechnung spätesten zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode zu bekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 249/15). Das gelte jedoch nicht, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht vorlegen konnte, weil die Eigentümer-Gemeinschaft sie zu spät abgesegnet hatte.
Bei Trennung bleibt Ehepartner wohnen


Karlsruhe (dpa) In der Trennungszeit können Ehepartner bestimmen, dass ein Partner die gemeinsame Wohnung allein nutzen darf. Es gebe keinen Anspruch, die Wohnung in dieser Zeit herzugeben, so der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 487/15).Meldungen

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