Mieter darf eigene Kinder in Wohnung einziehen lassen

Berlin (dpa/tmn) · Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung darf sein Kind aufnehmen - auch, wenn es volljährig ist. Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich, so das Landgericht Potsdam.

 Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung darf sein Kind aufnehmen. Eine Erlaubnis des Vermieters oder eine Klausel im Mietvertrag sind nicht erforderlich. Foto: Jens Schierenbeck

Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung darf sein Kind aufnehmen. Eine Erlaubnis des Vermieters oder eine Klausel im Mietvertrag sind nicht erforderlich. Foto: Jens Schierenbeck

Eine Vermieterin hatte ihrer 72-jährigen Mieterin gekündigt und die Räumung ihrer Drei-Zimmer-Wohnung verlangt. Die Vermieterin argumentierte, die Aufnahme der Tochter hätte nur mit ihrer Erlaubnis stattfinden dürfen.

Das Landgericht Potsdam entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes anders (Az.: 4S 96/12). Die Aufnahme der eigenen Tochter sei durch die familiäre Bindung privilegiert und stehe grundsätzlich nicht unter Erlaubnisvorbehalt. Es macht keinen Unterschied, ob die Tochter volljährig ist oder nicht, denn Kinder und Ehepartner dürfen Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters nachziehen lassen. Das gilt auch, wenn die Tochter zuvor bereits einen eigenen Hausstand geführt hat.

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