Mieter darf kurzfristig zurückziehen

Auch wenn ein Vermieter nach Gesprächen mit einem potenziellen Mieter fest davon überzeugt war, dass der Interessent das Mietverhältnis eingehen werde, kann der Vertragsschluss noch - schadenersatzlos - in die Brüche gehen, wenn der Mieter berechtigte Gründe dafür vorbringen kann. Im konkreten Fall vor dem Landgericht Karlsruhe hatte der Vermieter nach mündlicher Übereinkunft den Vormieter aus dem Mietverhältnis entlassen.

Allerdings hatte der neue Mieter erst dann erheblichen Renovierungsbedarf erkannt - und seine mündliche Zusage widerrufen (AZ: 9 S 394/12). np
Rasen muss nicht "gepflegt" aussehen


Im Winter muss ein Rasen nicht "gepflegt" aussehen. Entsprechend liegt bei einem durch Nässe und Frost mitgenommenen Rasen kein Grund zur Mietminderung vor, urteilte das Landgericht Berlin. Diese wäre nur gerechtfertigt, wenn eine "erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung" vorgelegen hätte. Diese könne im Winter aber nicht vermutet werden (AZ: 65 S 422/10). np

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