Mieter darf Vermieter Zutritt verwehren

Ein Mieter hat das Recht, seinem Vermieter das Betreten des Grundstücks zu untersagen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter Handwerker für nötige Reparaturen beauftragt hat.

Spricht der Mieter ein Betretungsverbot aus, muss der Vermieter das akzeptieren. Auch muss er es hinnehmen, dass der Mieter gegen ihn eine einstweilige Verfügung erlässt, um zu erreichen, dass sich "so etwas nicht wiederholt", urteilen die Amtsrichter in Brühl (Az.: 26 C 140/10). np

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