Mieter dürfen auch nachts baden und duschen

Berlin (dpa/tmn) · Klausel ungültig: Auch nachts sollte es Mietern erlaubt sein, zu baden und zu duschen. Vermieter dürfen dies nicht verbieten, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Der Grund hierfür ist eindeutig.

 Auch wenn es die Hausordnung untersagt: Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts duschen, nicht fristlos kündigen. Foto: Patrick Pleul

Auch wenn es die Hausordnung untersagt: Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts duschen, nicht fristlos kündigen. Foto: Patrick Pleul

Ein entspannendes Vollbad dürfen Mieter auch mitten in der Nacht genießen. Schreibt die Hausordnung bestimmte Bade- oder Dusch-Zeiten vor, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund.

Denn sie sei mit dem Grundgedanken des Mietrechts kaum vereinbar. Eine volllaufende Badewanne gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Nächtliches Duschen oder Baden gehöre zu den hygienischen Mindeststandards.

Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts baden, also nicht fristlos kündigen. Dennoch sollten Bewohner an ihre Nachbarn denken und gerade bei hellhörigen Mehrparteien-Wohnungen Rücksicht aufeinander nehmen.

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