Mieter dürfen ihre Wohnung weihnachtlich schmücken

München (dpa/tmn) · Singende Rentiere und blinkende Lichter: An Weihnachten sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Eine Vermieter-Erlaubnis braucht selbst ausgefallene Deko nicht. Nur den Nachbarn darf man nachts nicht stören.

Schön bunt: Ein Mieter benötigt keine Zustimmung des Vermieters, wenn er sein Haus zur Weihnachtszeit schmücken möchte. Foto: Karsten Bootmann

Lichterketten, leuchtende Weihnachtsmänner oder blinkende Sterne - Mieter haben das Recht, ihre Wohnung, die Fenster sowie den Balkon weihnachtlich zu schmücken. Eine Genehmigung des Vermieters brauchen sie dafür nicht, erklärt der Mieterverein München. Allerdings müssen Mieter darauf achten, dass von dem Weihnachtsschmuck keine Gefahr ausgeht. Weihnachtsmänner oder Sterne müssen also so angebracht werden, dass sie auch bei Schneesturm nicht abstürzen und möglicherweise Passanten gefährden.

Grundsätzlich gilt auch hier das Rücksichtnahmegebot. Das heißt: Nachbarn dürfen nicht durch ausgefallenen Weihnachtsschmuck wie blinkende Lichter oder singende Rentiere am Schlafen gehindert werden. Geschieht dies doch, dann kann der Betroffene verlangen, dass die Lichter beziehungsweise die Musik ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.