Mieter dürfen musizieren

München (dpa/tmn) · Natürlich geht es den Nachbarn schon mal auf die Nerven, wenn jemand ständig sein Instrument spielt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Musizieren erlaubt ist - wenn die üblichen Ruhezeiten beachtet werden.

 Klavierspielen in der Mietwohnung: Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Ruhezeiten eingehalten werden. Foto: Jens Kalaene

Klavierspielen in der Mietwohnung: Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Ruhezeiten eingehalten werden. Foto: Jens Kalaene

Egal ob Flöte oder Schlagzeug - das Üben mit dem Musikinstrument ist in Mietwohnungen erlaubt. Im Mietvertrag darf das Musizieren nicht grundsätzlich untersagt werden, erklärt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) und beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZB 11/98).

Allerdings sind die üblichen Ruhezeiten von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr einzuhalten. Außerhalb der Ruhezeiten gilt das Rücksichtnahmegebot. Mit Instrumenten, die die Zimmerlautstärke überschreiten, sollte nicht länger als zwei Stunden täglich gespielt werden.

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