Mieter haben bei Gestaltung des Balkons Freiheit

Berlin (dpa/tmn) · Ob Blumenparadies, Friedensflagge oder einfach nur ein großer Sonnenstuhl: Wie sein Balkon aussieht, darf ein Mieter selbst entscheiden. Nur wenn es um die Fassade oder die Sicherheit geht, hat der Vermieter ein Wörtchen mitzureden.

 Solange der Patriotismus die Blumenkästen nicht zum Absturz bringt und die Flaggen nicht an der Mauerfassade festgebohrt werden, hat der Mieter Gestaltungsfreiheit auf seinem Balkon. Foto: Jan Woitas

Solange der Patriotismus die Blumenkästen nicht zum Absturz bringt und die Flaggen nicht an der Mauerfassade festgebohrt werden, hat der Mieter Gestaltungsfreiheit auf seinem Balkon. Foto: Jan Woitas

Mieter dürfen ihren Balkon grundsätzlich so gestalten, wie sie wollen. Wer sich etwa gegen zu viel Sonne oder vor neugierigen Nachbarn schützen will, könne Sonnenschirme oder einen Sichtschutz aufstellen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Sobald diese aber an dem Mauerwerk befestigt werden müssen, sei die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Zudem sollte die Hausfassade durch den Sichtschutz optisch nicht allzu stark beeinträchtigt werden.

Bei der Dekoration des Balkons gelte, dass andere nicht gefährdet werden dürfen. Beispielsweise müssten Blumenkästen so befestigt sein, dass sie auch bei Unwetter nicht auf die Straße fallen können. Sollten für die Montage Bohrlöcher in der Fassade notwendig sein, sei die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Dies gelte auch für Kletterpflanzen, die an der Fassade hochranken, da diese dadurch angegriffen werden kann.

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