Mieter hat keinen Anspruch auf Küchenausstattung

Berlin (dpa/tmn) · Mieter können keine voll ausgestattete Küche verlangen. In manchen Fällen ist jedoch bereits Küchenmobiliar vorhanden. Wer es gegen eine eigene Einrichtung austauschen möchte, ist für eine schadlose Lagerung der alten Möbel und Geräte verantwortlich.

 Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Einbauküche. Wer eine vorhandene Einrichtung durch eigene Möbel ersetzt, muss die alten sicher verwahren. Foto: Alberto Fanego

Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Einbauküche. Wer eine vorhandene Einrichtung durch eigene Möbel ersetzt, muss die alten sicher verwahren. Foto: Alberto Fanego

Vermieter müssen in der Regel keine Küchenausstattung stellen. Weder eine Einbauküche noch Herd und Spüle sind generell Pflicht.

Zwar wird eine Küchenausstattung in einigen Regionen wie Berlin als Merkmal im Mietspiegel aufgeführt. „Doch grundsätzlich haben Mieter keinen Anspruch auf eine komplett ausgestattete Küche“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Lediglich die Anschlüsse, also Wasser, Strom und eventuell Gas, muss der Vermieter zur Verfügung stellen.“

Hat der Vermieter eine Einbauküche oder einen Herd und eine Spüle mitvermietet, muss der Mieter dieses Mobiliar pfleglich behandeln. „Sie müssen darauf achten, dass keine größeren Schäden entstehen“, erklärt Happ. Das gilt auch, wenn Mieter die Küche des Vermieters gegen eine eigene austauschen. Wird die ursprüngliche Kücheneinrichtung ausgelagert, dürfen die Gegenstände zum Beispiel nicht im feuchten Keller gelagert werden. Für so entstandene Schäden müssen im Zweifel die Mieter aufkommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort