Mieter müssen auf Fristen achten

Bei Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung haben Mieter nur zwölf Monate Zeit. Spätestens "bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung" müssten sie Protest erheben, urteilt das Amtsgericht Berlin-Mitte.

Diese Frist beginnt bei einer Korrektur der bereits ausgeführten Abrechnung erneut. Inhaltliche Fehler dürfen jedoch auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigiert werden - vorausgesetzt, dadurch ergibt sich kein höherer Nachzahlungsbetrag (AZ: 5 C 443/14). np

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