Mieter müssen Wohnung auch im Winter lüften

Berlin (dpa/tmn) · Um Schimmel zu verhindern, sollten Mieter ihre Wohnung regelmäßig lüften und heizen. Tun sie dies nicht, kann es teuer werden. Warum, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

 Schimmelschaden: Ist der Mieter verantwortlich, muss er dafür aufkommen. Deshalb sollten Mieter ihre Wohnung auch im Winter regelmäßig lüften und heizen. Foto: Daniel Reinhardt

Schimmelschaden: Ist der Mieter verantwortlich, muss er dafür aufkommen. Deshalb sollten Mieter ihre Wohnung auch im Winter regelmäßig lüften und heizen. Foto: Daniel Reinhardt

Auch in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, dass Mieter ihre Wohnungen regelmäßig lüften und heizen. Denn so können sie Schimmel an den Wänden verhindern. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Andernfalls kann das unangenehme Folgen habe. Der Grund: Stellt sich heraus, dass mangelhaftes Heizen und Lüften für die Schimmelbildung ursächlich sind, haftet der Mieter für den Schaden.

Ist der Mieter für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich, darf er nicht die Miete mindern. Hat der Mieter bereits die Miete gemindert, kann ihm eine Kündigung wegen Zahlungsverzug drohen. Im Streitfall können Mieter verpflichtet sein, ihr korrektes Lüftungs- und Haftungsverhalten nachzuweisen.

Wer allein wohnt und daher keine Zeugen benennen kann und die Wohnung ohnehin zur Schimmelbildung neigt, sollte ein Protokoll über Heiz- und Lüftungszeiten führen.

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