Mieter muss Einbau eines Fahrstuhls dulden

Der Einbau eines Fahrstuhls erhöht den Gebrauchswert einer Wohnung. Mieter müssen entsprechende Arbeiten also in der Regel dulden.

Das kann nach Ansicht der Richter auch gelten, wenn sich dadurch die Wohnung verkleinert, geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 362/14) hervor. In dem verhandelten Fall wurde der Flur um 1,60 Meter verkürzt - bei einer Wohnungsgröße von 134 Quadratmetern. dpa/tnm
Mietminderung wegen Konkurrenzbetrieb


Verletzt ein gewerblicher Vermieter den mit einem Mieter vereinbarten Konkurrenzschutz im selben Gebäude-Komplex, so kann der erste Mieter fristlos kündigen. Ferner kann er den Mietzins für die restliche Mietzeit ("Verletzung des Konkurrenz-Schutzes") um 25 Prozent mindern. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 24 U 157/12). In dem verhandelten Fall hatten zwei fast gleichartige Betriebe sogar nebeneinander liegende Eingangstüren. wbü

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