Mieter muss für Bohrlöcher in Fliesen Schadenersatz zahlen

Berlin (dpa/tmn) · Wer im Badezimmer einen Spiegel anbringen will, sollte das tunlichst nicht auf gefliestem Untergrund tun. In bestimmten Fällen macht er sich nämlich sonst schadenersatzpflichtig.

 Bad-Ablagen mit Wandbefestigung sparen Platz - allerdings sollte man diese wohlweislich zwischen den Kacheln anbringen. Foto: Jens Schierenbeck

Bad-Ablagen mit Wandbefestigung sparen Platz - allerdings sollte man diese wohlweislich zwischen den Kacheln anbringen. Foto: Jens Schierenbeck

Handtuchhalter oder Duschvorhangstange dürfen im Badezimmer nicht fehlen. Beim Anbringen sollten Mieter aber aufpassen: Durchbohren sie dafür die Fliesen und nicht nur die Fuge, müssen sie dem Vermieter Schadenersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 4 C 64/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ vom Eigentümerverband Haus & Grund Berlin berichtet (Heft 23/2012).

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin unter anderem die Fliesen im Badezimmer angebohrt, um die notwendigen Einrichtungsgegenstände anzubringen. Die Vermieterin wollte diese und andere Schäden mit der Kaution verrechnen. Dagegen wehrte sich die Mieterin und zog vor Gericht.

Das Urteil: Für die durchbohrten Fliesen musste die Mieterin Schadenersatz zahlen. Denn sie hätte zum Anbringen von Wandspiegeln und Handtuchhaltern auch die Fugen anbohren können, befanden die Richter. Diese Löcher hätten hinterher wieder verschlossen werden können.

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