Mieter muss Herd-Austausch dulden

Berlin (dpa/tmn) · Ein Herd veraltet nach einer gewissen Zeit. Das kann sich negativ auf den Wohnwert auswirken, weshalb Vermieter ihn in regelmäßigen Abständen durch ein neues Gerät austauschen. Das sehen manche Mieter nicht gerne, müssen die Modernisierungsmaßnahme aber ertragen.

 Das Amtsgericht Berlin Neukölln hat entschieden: Ein Herd-Austausch gilt als Modernisierungsmaßnahme, zu der Vermieter berechtigt sind. Foto: Patrick Pleul

Das Amtsgericht Berlin Neukölln hat entschieden: Ein Herd-Austausch gilt als Modernisierungsmaßnahme, zu der Vermieter berechtigt sind. Foto: Patrick Pleul

Will der Vermieter den Herd austauschen, so muss der Mieter diese Modernisierungsmaßnahme in der Regel dulden. Das gilt auch, wenn der Mieter befürchtet, dass die Wohnung dadurch im Mietspiegel höher eingestuft wird, was zu einer späteren Mieterhöhung führen könnte.

Zu dieser Entscheidung ist das Amtsgericht Berlin-Neukölln gekommen (Az.: 10 C 391/16), berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“. Es liege im Interesse des Vermieters, den Wert der Wohnung zu steigern, um eine bessere Vermietbarkeit und eine höhere Vergleichsmiete zu erzielen, entschieden die Richter. Entscheidend dafür, dass eine Maßnahme als Modernisierung anerkannt wird, sei nur, dass diese den Wohnwert steigert. Im konkreten Fall reichte es, dass der Vermieter den Herd austauschte. Er musste jedoch nicht, wie von der Mieterin gefordert, auch die Steigleitung im Haus verstärken.

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