Mieter muss neue Adresse nicht nennen

Der Vermieter darf keine Klausel in den Mietvertrag schreiben, nach der der Mieter verpflichtet werden soll, dem Vermieter - im Falle des Auszugs - seine neue Adresse mitzuteilen. So urteilte das Landgericht Bielefeld (Az.

: 22S 100/14). Der Vermieter wollte zudem die Verjährungsfrist für etwaige Schadenersatzansprüche verlängern, wenn der Mieter seine Adresse verschweigt. Dazu gebe es andere rechtliche Möglichkeiten, so die Richter. np

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