Mieter zahlen Heizkosten für Gemeinschaftsräume

Berlin (dpa/tmn) · Mieter müssen in der Regel die Heizkosten für die Gemeinschaftsräume übernehmen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Sind Hausflure, Treppenhäuser, Waschküchen, Trocken- oder Partyräume mit Heizkörpern ausgerüstet, wird auch hier Heizenergie verbraucht.

 Abgesehen von Ausnahmen wie Schwimmbädern oder Tiefgaragen gilt: Mieter übernehmen kollektiv die Kosten für das Beheizen von Gemeinschaftsräumen. Foto: Friso Gentsch

Abgesehen von Ausnahmen wie Schwimmbädern oder Tiefgaragen gilt: Mieter übernehmen kollektiv die Kosten für das Beheizen von Gemeinschaftsräumen. Foto: Friso Gentsch

Die Heizkosten für gemeinschaftliche Räume in Mietshäusern tragen in der Regel die Mieter, nicht der Vermieter. In Gemeinschaftsräumen muss der Heizverbrauch nicht erfasst werden. Der Vermieter muss an diesen Heizkörpern keine Heizkostenverteiler anbringen lassen. Das teilt der Deutsche Mieterbund mit.

Bezahlen müssen die Mieter diese Heizkosten trotzdem. Der Verbrauch in den Gemeinschaftsräumen fließt in den Gesamtverbrauch des Hauses ein, und dieser Verbrauch wird dann anteilig auf alle Mieter aufgeteilt. Das bedeutet, je höher die Heizkosten für die eigenen vier Wände ausfallen, desto höher sind die für Mieter zu übernehmenden anteiligen Kosten für Hausflure oder Treppenhäuser.

Lediglich für Gemeinschaftsräume mit einem hohen Wärme- oder Warmwasserverbrauch gibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes eine Ausnahme: So bestimmt die Heizkostenverordnung, dass die Kosten für Schwimmbad, Sauna oder Tiefgarage zu erfassen und von den übrigen Heizkosten zu trennen sind. Die Kosten dürfen dann, soweit im Mietvertrag vereinbart, auf alle Mieter im Haus verteilt werden, zum Beispiel nach Personenzahl oder Wohnungsgröße.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort