Mieterhöhung in Gewerberäumen grundsätzlich erlaubt

Berlin (dpa/tmn) · Vermieter einer Wohnung dürfen die Miete nicht einfach beliebig erhöhen, sondern sind an Fristen und Obergrenzen gebunden. In Gewerberäumen gibt es dagegen mehr Möglichkeiten: Hier geht das Gesetz davon aus, dass beide Parteien auf Augenhöhe verhandeln.

 Was für Mietwohnunge gilt, trifft nicht immer auf Gewerberäume zu. Hier darf die Miete unter Umständen auch drastisch erhöht werden, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich verboten wird. Foto: Armin Weigel

Was für Mietwohnunge gilt, trifft nicht immer auf Gewerberäume zu. Hier darf die Miete unter Umständen auch drastisch erhöht werden, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich verboten wird. Foto: Armin Weigel

Vermieter von Gewerberäumen haben bei der Erhöhung der Miete relativ großen Spielraum. Wird eine Mietanpassung im Vertrag nicht ausdrücklich verboten, ist sie damit grundsätzlich erlaubt.

Grund dafür ist, dass bei Gewerberäumen in der Regel zwei Geschäftsleute miteinander verhandeln, so die Experten. Damit genießen beide Parteien nicht so großen gesetzlichen Schutz wie Privatpersonen, die eine Wohnung mieten: Dort gibt es strenge Regeln und Fristen für Mieterhöhungen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mietvertrag für einen Geschäftsraum: Beide Parteien hatten darin vereinbart, dass die Miete in den ersten fünf Jahren nach dem Unterschreiben des Vertrags nicht steigen darf. Danach erhöhte der Vermieter die Miete auf eine marktübliche Höhe, was in dem Fall eine Steigerung um 85 Prozent bedeutete. Der Mieter weigerte sich, weshalb der Vermieter vor Gericht zog - und recht bekam, wie das Landgericht Hamburg urteilte. (Az.: 311 O 7/13). Für die Richter ging aus dem Vertrag klar hervor, dass nach den ersten fünf Jahren eine Anpassung möglich war, auch in dieser Höhe.

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