Mieterhöhung nur mit Unterschrift
Wollen Vermieter die Miete erhöhen, so müssen sie das "in Textform" tun. Dazu gehört, dass die verantwortlichen Personen diese Ankündigung unterschrieben haben.
29.01.2016
, 20:42 Uhr
Das ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich bei dem Absender um eine juristische Person handelt. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: VIII ZR 72/14). Juristische Personen können Genossenschaften oder GmbHs sein. np