Mietkaution immer getrennt aufbewahren

Karlsruhe · Die Kaution ihrer Mieter dürfen Vermieter nicht auf einem "normalen" Sparbuch anzulegen. Denn dort ist es etwa im Falle einer Insolvenz nicht vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger der Vermieter geschützt.

Es muss sich um ein "getrennt vom Vermögen des Vermieters" eingerichtetes Mietkautionskonto handeln, "das nach außen als treuhänderisch verwaltetes Vermögen zu erkennen ist", urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Mietverhältnis endet demnach auch erst mit der Rückzahlung der Kaution - fehlende Mängel vorausgesetzt (Az.: VIII ZR 324/14). wbü

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