Mietminderung bei anhaltendem Baulärm berechtigt

Frankfurt (dpa/tmn) · Bohrmaschinen, Trennschleifer oder Presslufthammer: Umfangreiche Sanierungsarbeiten sind zum Ärgernis der Mieter immer laut. Anhaltender Baulärm kann daher zur Kürzung der Miete berechtigen.

 Wenn zur Unzeit Bohrmaschine und Trennschleifer durchs Haus dröhnen, ist es mit der Ruhe schnell vorbei. Foto: dpa-infocom

Wenn zur Unzeit Bohrmaschine und Trennschleifer durchs Haus dröhnen, ist es mit der Ruhe schnell vorbei. Foto: dpa-infocom

Baulärm kann nach einem Urteil der Amtsgerichts Frankfurt am Main Grund für eine Mietminderung sein. Darauf weist die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hin. Nach Meinung der Richter muss der Mieter es selbst bei einer zentral gelegenen Wohnung nicht hinnehmen, dass er an allen Werktagen von früh bis spät intensivem Pressluft- und Bohrhammerlärm ausgesetzt ist (Aktenzeichen: 33 C 2424/11).

Das Gericht gab damit der Klage von Mietern statt. Sie hatten die Rückzahlung eines Teils ihrer Miete verlangt, weil sie über mehrere Monate erheblichem Baulärm ausgesetzt waren, der durch eine Hochaussanierung verursacht wurde. Der Vermieter hatte argumentiert, dass wegen der zentralen Lage der Wohnung im Frankfurter Westend der Lärmpegel ohnehin hoch sei. Das Amtsgericht sah die Forderung dagegen als berechtigt an. Der Baulärm sei ein Mietmangel, der zur Minderung der Miete berechtige. In diesem Fall hielten die Richter zehn Prozent für angemessen.

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