Mietvertrag endet vorzeitig: Mieter muss Nachmieter suchen

Berlin (dpa/tmn) · Wenn ein Mieter früher als erwartet seinen Mietvertrag kündigt, muss er in der Regel trotzdem bis zum Ablauf des Vertrages zahlen. Es gibt aber eine Ausnahme.

 Mieter und Vermieter müssen sich im Vorfeld darauf einigen, ob der Mieter seinen Mietvertrag vorzeitig kündigen darf. Foto: Armin Weigel

Mieter und Vermieter müssen sich im Vorfeld darauf einigen, ob der Mieter seinen Mietvertrag vorzeitig kündigen darf. Foto: Armin Weigel

Mieter müssen bei einem unbefristeten Mietvertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ihre Miete zahlen. Ausnahme: Sie können den Vertrag vorzeitig beenden, indem sie einen Nachmieter suchen.

Das ist jedoch nur möglich, wenn man dieses Recht vertraglich mit seinem Vermieter vereinbart hat oder der Vermieter sich dazu bereit erklärt. In beiden Fällen muss dann aber der Mieter den Nachmieter allein suchen. Das berichtet der Deutsche Mieterbund (DMB) und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 247/14).

Das gilt auch, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Kündigung hat - er beispielsweise aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln oder in ein Alters- oder Pflegeheim umzieht muss.

Sucht der Mieter nach einem Nachfolger, muss er den Vermieter über den Interessenten aufklären. Der Vermieter muss sich ein hinreichendes Bild über dessen persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit machen können. Dafür muss ihm der Mieter sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen - wie Verdienstbescheinigungen, Bonitätsauskünfte oder Selbstauskünfte des potenziellen Nachfolgers. Der Vermieter selbst muss bei der Suche eines Nachmieters nicht aktiv mitwirken. Der Mieter kann ohne dessen Anwesenheit Besichtigungstermine in der Wohnung durchführen.

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