Modernisierung von Miethäusern: Vermieter braucht Zustimmung

Berlin (dpa/tmn) · Ein Vermieter darf nicht ohne weiteres mit Modernisierungsmaßnahmen beginnen, die den Mieter mit erheblichen Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen belasten. Er braucht dessen Zustimmung.

 Auch für einen nachträglich angebrachten Balkon braucht der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Foto: Elke Wentker

Auch für einen nachträglich angebrachten Balkon braucht der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Foto: Elke Wentker

Nach Auffassung des Gerichts muss der Vermieter bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen entweder vorher ausdrücklich die Zustimmung des Mieters einholen oder sie notfalls gerichtlich einklagen (63 T 29/13). Das berichtet die „Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht“ unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin.

Das Gericht gab mit seinem Beschluss dem Antrag eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Der Vermieter hatte angekündigt, an die Wohnung des Mieters einen Balkon anbauen zu lassen. Der Mieter fürchtete jedoch erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigungen seiner Wohnung, insbesondere durch Lärm und Schmutz.

Das Landgericht sah dies ebenso. Der Mieter würde während der Bauarbeiten in seinem „geschützten Besitz an der Wohnung“ erheblich gestört. Daher sei ein Vermieter in diesem Fällen nicht berechtigt, eigenmächtig mit den Modernisierungsmaßnahmen zu beginnen. Entweder der Mieter stimme zu oder ein Gericht habe Gelegenheit, die Sache zu prüfen.

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