Müll gehört nicht auf ein Grundstück

Grundstückseigentümer dürfen in ihrem Garten nicht nach Belieben Müll lagern. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden, nachdem es Nachbarn "gestunken" hatte, dass auf der Wiese nebenan Plastiktüten, Einrichtungsteile, Verpackungsmaterial und organische Stoffe vor sich hinmüffelten (Az.

: 7 L 1222/16). Die unhygienischen Zustände auf seinem Grundstück würden den Eigentümer selbst wie auch seine Nachbarn "erheblich gefährden". np

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